• Disziplinarkomitee am AkG

  • Präambel

    Das Disziplinarkomitee dient als Schlichtungsstelle, die zur Klärung von Sachverhalten und zur Lösung aktueller Konflikte beitragen soll.

    Aufgabe des Komitees ist es, Sachverhalte offenzulegen und, soweit individuelles Verschulden vorliegt, in einer gemeinsamen Sitzung mit den Beteiligten, wenn möglich, Wiedergutmachungsvorschläge zu erarbeiten.

    Angestrebt wird Wiedergutmachung statt Strafe und zwar individuell und kreativ mit ursächlichem Zusammenhang zum Vergehen.

    Das Disziplinarkomitee ersetzt nicht die Disziplinarkonferenz, die in dem im Schulorganisationsgesetz (SchOG §49) vorgesehenen Fällen einzuberufen ist. Das Disziplinarkomitee beschließt erzieherische Maßnahmen und kann auch verbindlich die Abhaltung einer Disziplinarkonferenz fordern. Es ist auch zulässig, das Disziplinarkomitee zur Vorbereitung einer Disziplinarkonferenz einzuberufen.

    Zusammensetzung

    Das Komitee besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern, die zu gleichen Teilen alle Schulpartner vertreten. Beschlüsse müssen einstimmig zustande kommen.

    Die SchulpartnerInnen sind wie folgt vertreten:

    3 SchülerInnen

    3 Eltern

    3 LehrerInnen

    Schulleitung

    Weitere KlassenlehrerInnen, SchülerInnen oder LehrerInnen (ohne Stimmrecht) können zur Klärung des Sachverhalts beigezogen werden.

    Alle TeilnehmerInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

    Verfahren

    Wann kann eine Sitzung des Disziplinarkomitees einberufen werden?

    Bei Themen, die über den Rahmen einer Klassenkonferenz hinausgehen, z. B. Drogenmissbrauch (inkl. Alkohol), Androhung von Gewalt, Gewalt, Mobbing, Stalking, Beschimpfung, Vandalismus, diskriminierende rassistische oder sexistische Äußerungen (Auswahl ohne Anspruch auf gewichtete Reihenfolge oder Vollständigkeit)

    Wie wird das Komitee einberufen?

    Im Anlassfall können LehrerInnen, Eltern oder SchülerInnen ein fixes Mitglied des Gremiums (Die Mitglieder müssen daher - zusammen mit Möglichkeiten der Kontaktaufnahme (E-Mail, Tel.Nr.) - dauerhaft bekannt gemacht werden; Aushang) ansprechen. Dazu gehören: Elternvereinsobmann/-frau, SchulsprecherIn, Lehrerinnenvertretung im SGA. Nach Rücksprache mit den anderen fixen Gremienmitgliedern und eventuell den Beteiligten, wird geklärt, ob das Disziplinarkomitee einzuberufen ist. Im Zweifelsfalle entscheidet die Mehrheit.

    Eine endgültige Liste der einzuladenden Personen erfolgt nach Absprache der Komiteemitglieder.

    In jedem Fall sind die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerin/ des betroffenen Schülers einzuladen.

    Ablauf

    • Klärung des Sachverhalts
    • Schlichtungsversuch

     

    Klärung des Sachverhalts

    Die Gestaltung des Ablaufes ist dem zusammengetretenen Komitee zu überlassen. Der Ablauf könnte wie folgt gestaltet werden:

    Wer hat wann was gemacht? Wer hat wann was gesagt? Es beginnt der „betroffene“ Schüler/die Schülerin, danach die anderen SchülerInnen, die eingeladen wurden, zur Klärung des Sachverhalts beizutragen, danach setzen die LehrerInnen fort, auch jene, die zur Klärung des Sachverhalts beigezogen wurden. Anschließend besteht für die Mitglieder des Komitees die Möglichkeit, an alle Konfliktbeteiligten bzw. an die „Zeugen“ Fragen zu stellen.

    Bei der Darstellung des Sachverhalts und bei der anschließenden Befragung sollen vorverurteilende Wortwahl und abwertende Begriffe vermieden werden. Wiedergutmachungsvorschläge sollen vom betroffenen Schüler / von der betroffenen Schülerin selbst vorgeschlagen werden.

    Es ist dem Komitee jederzeit möglich sich zur Beratung zurückzuziehen.

    Nach Abschluss dieser Phase werden die „Zeugen“ entlassen.

    Schlichtungsversuch

    Nach der Aufnahme des Sachverhalts ist der nächste Schritt ein Schlichtungsversuch mit dem Vorschlag von Wiedergutmachungsmaßnahmen. Stimmberechtigt sind die 10 Mitglieder des Komitees. Alle Empfehlungen und Beschlüsse müssen einstimmig sein.

    Im Falle anonymer Vorfälle hat das Komitee Vorschläge zur Prävention zu erarbeiten.

    Protokoll

    Über die Ergebnisse der Sitzung ist ein Protokoll zu führen, in dem der aufgenommene Sachverhalt sowie das Ergebnis des Schlichtungsversuches mit dem Abstimmungsergebnis festgehalten werden (Ergebnisprotokoll).

    Als ProtokollführerIn bestimmt der Direktor einen Lehrer/eine Lehrerin, der/die weder „Zeuge“/ „Zeugin“ noch Beteiligter/Beteiligte am Konflikt ist.

    Für die Kontrolle der Durchführung der beschlossenen Maßnahmen ist der Direktor verantwortlich. Das Protokoll muss in der nächsten SGA Sitzung vorgelegt werden. Den Eltern und der betroffenen Schülerin/dem betroffenen Schüler ist eine Kopie des Protokolls zu übergeben.