In einer Institution, in der eine große Anzahl
von Menschen über einen längeren Zeitraum zusammenleben muss, ist ein gewisses
Ausmaß von Regelung notwendig.
Zur Wahrung der körperlichen Sicherheit haben
sich die Schüler/innen im Schulbereich so zu verhalten, dass sie weder sich
noch andere gefährden.
Zum Wohlbefinden jedes Einzelnen legen wir
größten Wert auf ein (auch verbal) gewaltfreies und höfliches Verhalten.
Der sorgsame Umgang mit dem uns anvertrauten Gut
(Schulgebäude und Inventar) ist Voraussetzung für einen qualitätsvollen
Unterricht und eine positive Schulatmosphäre.
1) Der Unterricht beginnt um
8.00 Uhr. Ab 7.45 Uhr kann das Schulgebäude betreten werden (davor
besteht keine Aufsicht). Wer jedoch aus verkehrsbedingten Gründen früher
eintreffen muss, kann sich bei Schlechtwetter bis 7.45 Uhr in der
Eingangshalle aufhalten - keinesfalls jedoch in den Klassen oder auf den Gängen
in den oberen Stockwerken!
2)
Frühzeitige
Entlassungen aus der Schule bedürfen einer entsprechenden Abmeldung
(Klassenvorstand, dessen/deren Stellvertreter/in, Direktor). In jedem Fall sind
wir verpflichtet, bei den Erziehungsberechtigten telefonisch nachzufragen, ob
eine Entlassung möglich ist. Dieser Anruf kann entfallen, wenn eine
schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten über die Notwendigkeit
einer frühzeitigen Entlassung vorgelegt wird. Dann muss lediglich der/die
jeweils unterrichtende Lehrer/in die Entlassung im Klassenbuch vermerken.
3) In der
Schule gibt es eine Tagesbetreuung für dafür angemeldete Schüler/innen. Für
nicht gemeldete Schüler/innen gibt es keine Beaufsichtigung für die Zeit
zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Die Schüler/innen haben nach
Unterrichtsschluss das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen.
Ausgenommen
sind jene Schüler/innen der 1. und 2. Klassen, die sich zum „Pilotprojekt
Mittagsbetreuung an der AHS-Unterstufe“ angemeldet haben. Sie werden in der
Überbrückungszeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht in einem Klassenraum
beaufsichtigt. Das Fernbleiben nur von der Mittagsbetreuung muss beim Klassenvorstand
entschuldigt werden, bei einer absehbaren Abwesenheit (z. Bsp. Arztbesuch) im
Vorhinein. Bei Entfall des nachfolgenden Nachmittagsunterrichts entfällt auch
die Mittagsbetreuung.
Die Schüler/innen der 3. – 8. Klassen
können sich zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht in einem Klassenraum im
Parterre (ohne Aufsicht) aufhalten.
4) Für Schüler/innen, die nicht
am Religionsunterricht teilnehmen, wird je nach Stundenplan eine eigene
Aufsichtsregelung getroffen.
5) Die
Einrichtungen der Schule, insbesondere auch die unter Denkmalschutz stehenden
Wandmalereien in den Gängen und im Festsaal, müssen sorgsam und pfleglich
behandelt werden. Die Erneuerung der Malerei ist an unserer Schule extrem teuer, so dass die Schule sich
gezwungen sieht, bei Beschädigungen oder Verschmutzungen die Verursacher zu
Ersatzleistungen heranzuziehen. Beschädigungen in den Klassenräumen
(insbesondere Mobiliar, Fenster und technische Geräte) müssen umgehend von der
Klasse in der Direktion gemeldet werden, sonst wird die Klasse zur
Ersatzleistung herangezogen. Speisen und Getränke dürfen keinesfalls im
Festsaal, im Schulhof und in den Sonderräumen konsumiert werden. Offene
Getränke (Becher) dürfen nicht in
die Stockwerke und Klassen mitgenommen, sondern nur im Erdgeschoß getrunken
werden.
Grundsätzlich
sind alle Schüler/innen dazu verpflichtet, ihre Klassenräume in einem
ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind
zudem die Sessel auf die Tische zu stellen und die Fenster zu schließen.
Die Schüler/innen
können bis zu 15 Minuten nach Unterrichtsschluss zur Wiedergutmachung von
Verstößen gegen Punkt 5 der Schulordnung herangezogen werden (z.B. zur
Reinigung verschmutzter Klassenräume, Gänge, zur Säuberung des Schulhofs, des
Vorplatzes und Parks).
6) ,,Klassenämter“ werden durch den
Klassenvorstand vergeben, z.B. Klassenordner/innen. „Schulämter“ können auch von der Klassensprecherkonferenz
eingerichtet und besetzt werden (z.B. Sportreferent/in, Veranstaltungsreferent/in).
Die Klassenordner/innen löschen vor Beginn jeder Unterrichtsstunde und am Ende
der letzten Stunde die Tafel.
7)
Fensterbretter und Heizkörper in den
Klassen und auf den Gängen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten benützt werden.
Aus Gründen der Sicherheit für Schüler/innen und Passant/innen sind die Fenster
der Klassenräume und Gänge in den Pausen geschlossen zu halten. Für ausreichend
Frischluft ist in den Unterrichtsstunden zu sorgen.
8) Bei entsprechendem
Wetter kann der Innenhof für die großen Pausen genützt, darf aber
ausschließlich mit Sportschuhen betreten werden.
Schüler/innen
der 6. – 8. Klassen dürfen in den großen Pausen das Schulhaus verlassen.
9)
Mit dem Läuten am Ende der Pause
begeben sich alle Schüler/innen in die Klassenräume und bereiten die
Unterrichtsutensilien für die nächste Stunde vor. Sollte 5 Minuten nach dem
Läuten noch kein Lehrer/ keine Lehrerin in der Klasse sein, müssen das die Klassensprecher/innen
im Konferenzzimmer, bei der Administratorin oder im Sekretariat melden.
10) Bei einem Wechsel des Klassenraumes müssen
alle Schulsachen und Bekleidungsgegenstände mitgenommen werden (außer sie
befinden sich in einem versperrten Kasten), weil die Klasse in der Zwischenzeit
entweder von einer Wanderklasse genützt wird oder unbeaufsichtigt leer steht.
Die Schule übernimmt keine Verantwortung für Zurückgelassenes.
Klassen, die fremde Klassenräume
benützen, sind dazu verpflichtet, diese in einem ordentlichen Zustand und mit
der ursprünglichen Anordnung der Tische und Stühle zu hinterlassen.
11) Die Schüler/innen
sind verpflichtet, den Unterricht in allen Pflichtgegenständen in den einmal
gewählten Freigegenständen und Unverbindlichen Übungen regelmäßig und pünktlich
zu besuchen und die erforderlichen Unterrichtsmittel (auch Sportbekleidung)
mitzubringen. Wer zu spät zum Unterricht erscheint (auch zu einzelnen
Unterrichtsstunden innerhalb des Vormittags und Nachmittags),
muss mit Disziplinar- maßnahmen rechnen.
Supplierstunden sind reguläre Unterrichtsstunden.
Die Teilnahme an den gesetzlich
vorgesehenen Schulveranstaltungen ist für alle verpflichtend.
12) Ein
Fernbleiben vom Unterricht ist nur aus den im Schulunterrichtsgesetz genannten
Gründen (Unzumutbarkeit aus gesundheitlichen Gründen) zulässig. Die
Benachrichtigung der Schule muss unverzüglich (Klassenvorstand oder
Sekretariat) erfolgen. Die Abwesenheit muss schriftlich beim Klassenvorstand
gerechtfertigt werden. Gegebenenfalls kann der Klassenvorstand auch eine
ärztliche Bestätigung verlangen
Die
Schule verweist ausdrücklich auf das Schulpflichtgesetz (gültig ab Schuljahr
2018/19)
In bestimmten
Fällen (z.B. aus familiären Gründen) ist eine Beurlaubung vom Schulbesuch
möglich: In solchen Fällen ist vor
dem Fernbleiben rechtzeitig ein schriftliches Ansuchen um Beurlaubung
bei einer Dauer von höchstens einem Tag an den Klassenvorstand zu richten, bei
einer Dauer von höchstens einer Woche an die Direktion, darüber hinaus an die
Bildungsdirektion.
13) Wer aus gesundheitlichen
Gründen länger als eine Woche nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, braucht
eine schulärztliche Bestätigung und wird sodann vom Schularzt / von der
Schulärztin für eine bestimmte Zeit vom Turnunterricht befreit.
14) Schüler/innen mögen nur in
dringenden Fällen in den großen Pausen einzeln beim Konferenzzimmer
vorsprechen.
15) Stundenplanänderungen und ein möglicher Entfall von Randstunden bzw.
des Nachmittagsunterrichts werden auf dem Bildschirm im Erdgeschoß angezeigt.
Beim Betreten und Verlassen des Schulhauses (Unterrichtsbeginn und
Unterrichtsende) hat ein Kontrollblick auf diesen Bildschirm zu erfolgen.
Weitere Informationen zu Stundenplanänderungen können dem Elektronischen
Klassenbuch (WebUntis) entnommen werden.
16) Im Schulgebäude und auf dem Vorplatz sowie auf Schulveranstaltungen
ist der Konsum von Alkohol und Tabakwaren, verwandten
Erzeugnissen oder Nachahmerprodukten von Tabakerzeugnissen
verboten.
17) Der Verzehr von Kaugummi ist im ganzen Schulhaus während und
außerhalb der Unterrichtszeiten untersagt.
18) Mobiltelefone, Tablets, MP3-Player und
Ähnliches sind während des gesamten Aufenthaltes in der Schule
(Unterrichtszeit, Pausen und Tagesbetreuung) nicht sichtbar und nicht hörbar. Mobiltelefone dürfen mitgeführt
werden, müssen aber abgeschaltet in der Schultasche bleiben. Ihre Verwendung
ist nur auf Aufforderung der Lehrkraft erlaubt (Notfall, Einsatz als
Unterrichtsmittel, Information während der Tagesbetreuung). In dringenden
Fällen nehmen Eltern über das Sekretariat Kontakt auf.
Bei
Verstoß werden Geräte abgenommen und im Sekretariat zur Abholung am Ende des
Unterrichts hinterlegt.
Ausnahme: Schüler/innen der 6. – 8. Klassen dürfen in der
unterrichtsfreien Zeit Mobiltelefone benützen ohne andere Personen zu stören
oder zu provozieren.
19) Scooter und Roller dürfen nicht ins Schulhaus mitgenommen werden.
Es besteht die Möglichkeit, sie vor dem Schulhaus an den Radständern zu
befestigen.
Skate Boards und vergleichbare Geräte sind im Schulhaus in Taschen verpackt
aufzubewahren. Das Fahren mit den Geräten im Schulhaus ist verboten. Alle
Schuhe mit integrierten Rollen sind auf dem Schulareal untersagt. Bei Verstößen
werden diese Geräte abgenommen und können dann von den Eltern in der Direktion
behoben werden.
20) Verstöße gegen diese Hausordnung können zu schulischen
Disziplinarmaßnahmen führen.
21) Ergänzungen
dieser allgemein verbindlichen Hausordnung können bei Bedarf auch kurzfristig
festgesetzt werden.
Gültig mit SGA-Beschluss vom November 2022